GRZ — Grundflächenzahl
Verhältnis der bebauten Fläche zur Grundstücksfläche — bestimmt, wie viel des Grundstücks überbaut werden darf.
Kenndaten
- formel
- Bebaute Fläche ÷ Grundstücksfläche
- einheit
- Dimensionslos (z.B. 0,4)
- norm
- BauNVO § 19
Ausführliche Erklärung
Die Grundflächenzahl (GRZ) nach § 19 BauNVO gibt an, welcher Anteil der Grundstücksfläche überbaut werden darf. Eine GRZ von 0,4 bedeutet, dass maximal 40% des Grundstücks mit Gebäuden (und unter bestimmten Bedingungen mit Nebenanlagen) überbaut werden dürfen.
Die GRZ wird im Bebauungsplan festgesetzt und ist ein zentrales Instrument der Baulanddichte-Steuerung.
Zu beachten: Neben der Grundfläche des Gebäudes sind auch vollversiegelte Flächen (Zufahrten, Stellplätze) auf die GRZ anzurechnen — die sog. „GRZ II" darf maximal 0,8 betragen.
Relevanz für Architekturbüros
Die GRZ bestimmt maßgeblich das Baurecht und die wirtschaftliche Ausnutzbarkeit eines Grundstücks. Sie ist ein Standardkennwert in der Projektbeschreibung.
Wann wird dieser Parameter erfasst?
Leistungsphasen, in denen dieser Kennwert relevant wird und eine zunehmende Reife erreicht.
LPH 1
GRZ aus dem Bebauungsplan oder der Bauvoranfrage bekannt.
LPH 2
GRZ-Ausnutzung im Vorentwurf konkret berechnet und mit B-Plan abgeglichen.
LPH 3–4
Endgültige GRZ-Berechnung für den Bauantrag.
PROZESSUNTERSTÜTZUNG
So unterstützt amenda Sie bei GRZ — Grundflächenzahl
GRZ und GFZ werden in amenda als planungsrechtliche Kennwerte erfasst und ermöglichen Vergleiche nach Bebauungsdichte.
GRZ-Berechnung
Berechnet die GRZ automatisch aus bebauter Fläche und Grundstücksfläche.
B-Plan-Konformität
Warnung, wenn die berechnete GRZ den zulässigen Wert aus dem Bebauungsplan überschreitet.
Ausnutzungsdiagramm
Visualisierung der GRZ-Ausnutzung als Fortschrittsbalken gegenüber dem Maximalwert.
GRZ — Grundflächenzahl strukturiert erfassen und auswerten — direkt in amenda Projektdatenbank.