GRZ — Grundflächenzahl

Verhältnis der bebauten Fläche zur Grundstücksfläche — bestimmt, wie viel des Grundstücks überbaut werden darf.

Kenndaten

formel
Bebaute Fläche ÷ Grundstücksfläche
einheit
Dimensionslos (z.B. 0,4)
norm
BauNVO § 19

Ausführliche Erklärung

Die Grundflächenzahl (GRZ) nach § 19 BauNVO gibt an, welcher Anteil der Grundstücksfläche überbaut werden darf. Eine GRZ von 0,4 bedeutet, dass maximal 40% des Grundstücks mit Gebäuden (und unter bestimmten Bedingungen mit Nebenanlagen) überbaut werden dürfen.

Die GRZ wird im Bebauungsplan festgesetzt und ist ein zentrales Instrument der Baulanddichte-Steuerung.

Zu beachten: Neben der Grundfläche des Gebäudes sind auch vollversiegelte Flächen (Zufahrten, Stellplätze) auf die GRZ anzurechnen — die sog. „GRZ II" darf maximal 0,8 betragen.

Relevanz für Architekturbüros

Die GRZ bestimmt maßgeblich das Baurecht und die wirtschaftliche Ausnutzbarkeit eines Grundstücks. Sie ist ein Standardkennwert in der Projektbeschreibung.

Wann wird dieser Parameter erfasst?

Leistungsphasen, in denen dieser Kennwert relevant wird und eine zunehmende Reife erreicht.

Vorläufig

LPH 1

GRZ aus dem Bebauungsplan oder der Bauvoranfrage bekannt.

Belastbar

LPH 2

GRZ-Ausnutzung im Vorentwurf konkret berechnet und mit B-Plan abgeglichen.

Endgültig

LPH 3–4

Endgültige GRZ-Berechnung für den Bauantrag.

PROZESSUNTERSTÜTZUNG

So unterstützt amenda Sie bei GRZ — Grundflächenzahl

GRZ und GFZ werden in amenda als planungsrechtliche Kennwerte erfasst und ermöglichen Vergleiche nach Bebauungsdichte.

Formelfeld

GRZ-Berechnung

Berechnet die GRZ automatisch aus bebauter Fläche und Grundstücksfläche.

Validierung

B-Plan-Konformität

Warnung, wenn die berechnete GRZ den zulässigen Wert aus dem Bebauungsplan überschreitet.

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Ausnutzungsdiagramm

Visualisierung der GRZ-Ausnutzung als Fortschrittsbalken gegenüber dem Maximalwert.

GRZ — Grundflächenzahl strukturiert erfassen und auswerten — direkt in amenda Projektdatenbank.