GFZ — Geschossflächenzahl
Verhältnis der Geschossfläche aller Vollgeschosse zur Grundstücksfläche — bestimmt die zulässige Baumasse.
Kenndaten
- formel
- Summe aller Geschossflächen ÷ Grundstücksfläche
- einheit
- Dimensionslos (z.B. 1,2)
- norm
- BauNVO § 20
Ausführliche Erklärung
Die Geschossflächenzahl (GFZ) nach § 20 BauNVO gibt das Verhältnis der Geschossfläche aller Vollgeschosse zur Grundstücksfläche an. Eine GFZ von 1,2 bedeutet, dass die Summe aller Geschossflächen maximal das 1,2-fache der Grundstücksfläche betragen darf.
Die GFZ ist zusammen mit der GRZ und der Zahl der Vollgeschosse das zentrale Maß für die bauliche Ausnutzbarkeit eines Grundstücks.
Quellen & Regelwerke
- BauNVO – Baunutzungsverordnung (gesetze-im-internet.de)
Relevanz für Architekturbüros
Die GFZ bestimmt die maximal realisierbare Nutz- und Mietfläche und ist damit entscheidend für die Wirtschaftlichkeit eines Projekts.
Wann wird dieser Parameter erfasst?
Leistungsphasen, in denen dieser Kennwert relevant wird und eine zunehmende Reife erreicht.
LPH 1
GFZ aus dem Bebauungsplan oder der Bauvoranfrage bekannt.
LPH 2
GFZ-Ausnutzung im Vorentwurf berechnet und optimiert.
LPH 3–4
Endgültige GFZ-Berechnung für den Bauantrag.
PROZESSUNTERSTÜTZUNG
So unterstützt amenda Sie bei GFZ — Geschossflächenzahl
Die GFZ wird in amenda als planungsrechtlicher Kennwert erfasst.
GFZ-Berechnung
Berechnet die GFZ automatisch aus Geschossflächen und Grundstücksfläche.
B-Plan-Konformität
Warnung, wenn die berechnete GFZ den zulässigen Wert aus dem Bebauungsplan überschreitet.
Nur bei B-Plan-Gebiet
GFZ-Feld wird nur angezeigt, wenn ein Bebauungsplan als Planungsgrundlage vorliegt.
GFZ — Geschossflächenzahl strukturiert erfassen und auswerten — direkt in amenda Projektdatenbank.