GFZ — Geschossflächenzahl

Verhältnis der Geschossfläche aller Vollgeschosse zur Grundstücksfläche — bestimmt die zulässige Baumasse.

Kenndaten

formel
Summe aller Geschossflächen ÷ Grundstücksfläche
einheit
Dimensionslos (z.B. 1,2)
norm
BauNVO § 20

Ausführliche Erklärung

Die Geschossflächenzahl (GFZ) nach § 20 BauNVO gibt das Verhältnis der Geschossfläche aller Vollgeschosse zur Grundstücksfläche an. Eine GFZ von 1,2 bedeutet, dass die Summe aller Geschossflächen maximal das 1,2-fache der Grundstücksfläche betragen darf.

Die GFZ ist zusammen mit der GRZ und der Zahl der Vollgeschosse das zentrale Maß für die bauliche Ausnutzbarkeit eines Grundstücks.

Relevanz für Architekturbüros

Die GFZ bestimmt die maximal realisierbare Nutz- und Mietfläche und ist damit entscheidend für die Wirtschaftlichkeit eines Projekts.

Wann wird dieser Parameter erfasst?

Leistungsphasen, in denen dieser Kennwert relevant wird und eine zunehmende Reife erreicht.

Vorläufig

LPH 1

GFZ aus dem Bebauungsplan oder der Bauvoranfrage bekannt.

Belastbar

LPH 2

GFZ-Ausnutzung im Vorentwurf berechnet und optimiert.

Endgültig

LPH 3–4

Endgültige GFZ-Berechnung für den Bauantrag.

PROZESSUNTERSTÜTZUNG

So unterstützt amenda Sie bei GFZ — Geschossflächenzahl

Die GFZ wird in amenda als planungsrechtlicher Kennwert erfasst.

Formelfeld

GFZ-Berechnung

Berechnet die GFZ automatisch aus Geschossflächen und Grundstücksfläche.

Validierung

B-Plan-Konformität

Warnung, wenn die berechnete GFZ den zulässigen Wert aus dem Bebauungsplan überschreitet.

Bedingung

Nur bei B-Plan-Gebiet

GFZ-Feld wird nur angezeigt, wenn ein Bebauungsplan als Planungsgrundlage vorliegt.

GFZ — Geschossflächenzahl strukturiert erfassen und auswerten — direkt in amenda Projektdatenbank.