GFZ — Geschossflächenzahl

Verhältnis der Geschossfläche aller Vollgeschosse zur Grundstücksfläche — bestimmt die zulässige Baumasse.

Kenndaten

formel
Summe aller Geschossflächen ÷ Grundstücksfläche
einheit
Dimensionslos (z.B. 1,2)
norm
BauNVO § 20

Ausführliche Erklärung

Die Geschossflächenzahl (GFZ) nach § 20 BauNVO gibt das Verhältnis der Geschossfläche aller Vollgeschosse zur Grundstücksfläche an. Eine GFZ von 1,2 bedeutet, dass die Summe aller Geschossflächen maximal das 1,2-fache der Grundstücksfläche betragen darf.

Die GFZ ist zusammen mit der GRZ und der Zahl der Vollgeschosse das zentrale Maß für die bauliche Ausnutzbarkeit eines Grundstücks.

Quellen & Regelwerke

Relevanz für Architekturbüros

Die GFZ bestimmt die maximal realisierbare Nutz- und Mietfläche und ist damit entscheidend für die Wirtschaftlichkeit eines Projekts.

Wann wird dieser Parameter erfasst?

Leistungsphasen, in denen dieser Kennwert relevant wird und eine zunehmende Reife erreicht.

Vorläufig

LPH 1

GFZ aus dem Bebauungsplan oder der Bauvoranfrage bekannt.

Belastbar

LPH 2

GFZ-Ausnutzung im Vorentwurf berechnet und optimiert.

Endgültig

LPH 3–4

Endgültige GFZ-Berechnung für den Bauantrag.

PROZESSUNTERSTÜTZUNG

So unterstützt amenda Sie bei GFZ — Geschossflächenzahl

Die GFZ wird in amenda als planungsrechtlicher Kennwert erfasst.

Formelfeld

GFZ-Berechnung

Berechnet die GFZ automatisch aus Geschossflächen und Grundstücksfläche.

Validierung

B-Plan-Konformität

Warnung, wenn die berechnete GFZ den zulässigen Wert aus dem Bebauungsplan überschreitet.

Bedingung

Nur bei B-Plan-Gebiet

GFZ-Feld wird nur angezeigt, wenn ein Bebauungsplan als Planungsgrundlage vorliegt.

GFZ — Geschossflächenzahl strukturiert erfassen und auswerten — direkt in amenda Projektdatenbank.