GFZ — Geschossflächenzahl
Verhältnis der Geschossfläche aller Vollgeschosse zur Grundstücksfläche — bestimmt die zulässige Baumasse.
Kenndaten
- formel
- Summe aller Geschossflächen ÷ Grundstücksfläche
- einheit
- Dimensionslos (z.B. 1,2)
- norm
- BauNVO § 20
Ausführliche Erklärung
Die Geschossflächenzahl (GFZ) nach § 20 BauNVO gibt das Verhältnis der Geschossfläche aller Vollgeschosse zur Grundstücksfläche an. Eine GFZ von 1,2 bedeutet, dass die Summe aller Geschossflächen maximal das 1,2-fache der Grundstücksfläche betragen darf.
Die GFZ ist zusammen mit der GRZ und der Zahl der Vollgeschosse das zentrale Maß für die bauliche Ausnutzbarkeit eines Grundstücks.
Relevanz für Architekturbüros
Die GFZ bestimmt die maximal realisierbare Nutz- und Mietfläche und ist damit entscheidend für die Wirtschaftlichkeit eines Projekts.
Wann wird dieser Parameter erfasst?
Leistungsphasen, in denen dieser Kennwert relevant wird und eine zunehmende Reife erreicht.
LPH 1
GFZ aus dem Bebauungsplan oder der Bauvoranfrage bekannt.
LPH 2
GFZ-Ausnutzung im Vorentwurf berechnet und optimiert.
LPH 3–4
Endgültige GFZ-Berechnung für den Bauantrag.
PROZESSUNTERSTÜTZUNG
So unterstützt amenda Sie bei GFZ — Geschossflächenzahl
Die GFZ wird in amenda als planungsrechtlicher Kennwert erfasst.
GFZ-Berechnung
Berechnet die GFZ automatisch aus Geschossflächen und Grundstücksfläche.
B-Plan-Konformität
Warnung, wenn die berechnete GFZ den zulässigen Wert aus dem Bebauungsplan überschreitet.
Nur bei B-Plan-Gebiet
GFZ-Feld wird nur angezeigt, wenn ein Bebauungsplan als Planungsgrundlage vorliegt.
GFZ — Geschossflächenzahl strukturiert erfassen und auswerten — direkt in amenda Projektdatenbank.