Wohnfläche (WoFlV)

Die nach Wohnflächenverordnung berechnete Fläche einer Wohnung — relevant für Mietrecht und Förderung.

Kenndaten

einheit
norm
Wohnflächenverordnung (WoFlV)

Ausführliche Erklärung

Die Wohnfläche nach WoFlV (Wohnflächenverordnung) ist die gesetzlich definierte Fläche einer Wohnung, die für mietrechtliche und förderrechtliche Zwecke maßgeblich ist. Sie unterscheidet sich von der Nutzfläche nach DIN 277.

Besonderheiten der WoFlV: - Balkone und Terrassen werden zu 25% angerechnet - Dachschrägen unter 1m Höhe werden nicht angerechnet - Dachschrägen 1–2m Höhe werden zu 50% angerechnet - Beheizte Wintergärten zu 50%, unbeheizte zu 25%

Relevanz für Architekturbüros

Die Wohnfläche ist im Wohnungsbau die entscheidende Bezugsgröße für Mieten, Kaufpreise und Fördermittel.

Wann wird dieser Parameter erfasst?

Leistungsphasen, in denen dieser Kennwert relevant wird und eine zunehmende Reife erreicht.

Vorläufig

LPH 2

Vorläufige Wohnfläche aus dem Vorentwurf, Anrechnungsfaktoren noch geschätzt.

Belastbar

LPH 3

Belastbare Wohnfläche aus dem Entwurf mit korrekten Anrechnungsfaktoren für Balkone und Dachschrägen.

Endgültig

LPH 5

Endgültige Wohnfläche aus der Ausführungsplanung, Grundlage für Mietverträge und Förderanträge.

PROZESSUNTERSTÜTZUNG

So unterstützt amenda Sie bei Wohnfläche (WoFlV)

In amenda kann die Wohnfläche neben der NUF nach DIN 277 separat erfasst werden.

Bedingung

Nur bei Wohnungsbau

Feld wird nur angezeigt, wenn die Projekttypologie Wohnungsbau oder gemischte Nutzung ist.

Formelfeld

WoFlV-Anrechnung

Berechnet die Wohnfläche automatisch unter Berücksichtigung der WoFlV-Anrechnungsfaktoren für Balkone und Dachschrägen.

Validierung

Abweichung NUF/WoFlV

Warnung, wenn die Differenz zwischen Wohnfläche und NUF unplausibel groß ist.

Berechtigung

Wohnflächenberechnung

Nur Projektleitung darf die finale Wohnfläche freigeben, da sie vertragsrelevant ist.

Wohnfläche (WoFlV) strukturiert erfassen und auswerten — direkt in amenda Projektdatenbank.