Wohnfläche (WoFlV)
Die nach Wohnflächenverordnung berechnete Fläche einer Wohnung — relevant für Mietrecht und Förderung.
Kenndaten
- einheit
- m²
- norm
- Wohnflächenverordnung (WoFlV)
Ausführliche Erklärung
Die Wohnfläche nach WoFlV (Wohnflächenverordnung) ist die gesetzlich definierte Fläche einer Wohnung, die für mietrechtliche und förderrechtliche Zwecke maßgeblich ist. Sie unterscheidet sich von der Nutzfläche nach DIN 277.
Besonderheiten der WoFlV: - Balkone und Terrassen werden zu 25% angerechnet - Dachschrägen unter 1m Höhe werden nicht angerechnet - Dachschrägen 1–2m Höhe werden zu 50% angerechnet - Beheizte Wintergärten zu 50%, unbeheizte zu 25%
Relevanz für Architekturbüros
Die Wohnfläche ist im Wohnungsbau die entscheidende Bezugsgröße für Mieten, Kaufpreise und Fördermittel.
Wann wird dieser Parameter erfasst?
Leistungsphasen, in denen dieser Kennwert relevant wird und eine zunehmende Reife erreicht.
LPH 2
Vorläufige Wohnfläche aus dem Vorentwurf, Anrechnungsfaktoren noch geschätzt.
LPH 3
Belastbare Wohnfläche aus dem Entwurf mit korrekten Anrechnungsfaktoren für Balkone und Dachschrägen.
LPH 5
Endgültige Wohnfläche aus der Ausführungsplanung, Grundlage für Mietverträge und Förderanträge.
PROZESSUNTERSTÜTZUNG
So unterstützt amenda Sie bei Wohnfläche (WoFlV)
In amenda kann die Wohnfläche neben der NUF nach DIN 277 separat erfasst werden.
Nur bei Wohnungsbau
Feld wird nur angezeigt, wenn die Projekttypologie Wohnungsbau oder gemischte Nutzung ist.
WoFlV-Anrechnung
Berechnet die Wohnfläche automatisch unter Berücksichtigung der WoFlV-Anrechnungsfaktoren für Balkone und Dachschrägen.
Abweichung NUF/WoFlV
Warnung, wenn die Differenz zwischen Wohnfläche und NUF unplausibel groß ist.
Wohnflächenberechnung
Nur Projektleitung darf die finale Wohnfläche freigeben, da sie vertragsrelevant ist.
Wohnfläche (WoFlV) strukturiert erfassen und auswerten — direkt in amenda Projektdatenbank.