LPH 1 — Grundlagenermittlung
Klärung der Aufgabenstellung und Ermittlung der grundlegenden Rahmenbedingungen des Projekts.
Kenndaten
- honoraranteil
- ca. 2% des Gesamthonorars
- typische Dauer
- 1–3 Monate
Ausführliche Erklärung
Die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) nach § 34 HOAI umfasst die Klärung der Aufgabenstellung, die Ortsbesichtigung, die Beratung zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf sowie die Formulierung von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer Planungsbeteiligter.
Wesentliche Grundleistungen: - Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben des Auftraggebers - Ortsbesichtigung - Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf - Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Relevanz für Architekturbüros
Die LPH 1 legt den Grundstein für alle folgenden Phasen. Eine sorgfältige Grundlagenermittlung vermeidet kostspielige Planungsänderungen in späteren Phasen.
Wann wird dieser Parameter erfasst?
Leistungsphasen, in denen dieser Kennwert relevant wird und eine zunehmende Reife erreicht.
LPH 1
Grundlagendaten werden bei Projektanlage erfasst und sind sofort belastbar.
PROZESSUNTERSTÜTZUNG
So unterstützt amenda Sie bei LPH 1 — Grundlagenermittlung
amenda erfasst die beauftragten Leistungsphasen und ermöglicht die Filterung nach LPH-Erfahrung für Referenznachweise.
Pflichtfelder bei Projektanlage
Wenn LPH 1 beauftragt ist, werden Grundlagendaten wie Aufgabenstellung und Standort als Pflichtfelder aktiviert.
Honoraranteil LPH 1
Berechnet den Honoraranteil (2 %) aus dem Gesamthonorar automatisch.
LPH 1 — Grundlagenermittlung strukturiert erfassen und auswerten — direkt in amenda Resourceful.